Die Älteren unter unseren Leserinnen und Lesern werden sich erinnern. Vor nicht ganz einem Jahr kommentierte The Düsseldorf die Einladung des ehemalige Chefs des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, aktives und prominentes Mitglieder der sogenannten „Werteunion“ durch die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel auf durchaus polemische Weise. In der ursprünglichen Fassung ordneten wir Frau Pantel der obskuren Organisation ebenfalls als Mitglied zu. Woraufhin sie uns ihre Anwälte mit einer Abmahnung auf den Hals hetzte.

Auf den Hinweis, Frau Pantel sei nicht Mitglied der Wertunion reagierten wir umgehend, bedankten uns für den Hinweis und änderten den Beitrag entsprechend. Trotzdem bestand die Kanzlei RAe Höcker aus Köln auf ihrer Abmahnung und forderte insgesamt 1.564,26 Euro. Angesetzt hatte man einen Streitwert von 30.000 Euro. Eine Auswertung unserer Zugriffszahlen ergab, dass zwischen 07:25 (Veröffentlichung) und 15.04 (Veröffentlichung der geänderten Verfassung) weniger als 50 Personen den Beitrag mit der Falschbehauptung gelesen hatten.

Da wir a) den Streitwert für völlig überzogen hielten und b) den Schaden bei der geringen Leserzahl nicht erkennen konnten, beauftragten wir unseren Anwalt, die Abmahnung abzulehnen. Und dann passierte erst einmal nichts. Bis RAe Höcker beim Amtsgericht Klage wegen der Kosten einlegte, wohingegen unser Anwalt einen Vergleichsvorschlag machte. Ende vom Lied: Vor wenigen Wochen hat das Amtsgericht dem Vergleich zugestimmt. Wir mussten 782,13 Euro zahlen – die Leistung unseres Anwaltes kommt hinzu, weitere Gebühren fielen nicht an.

Übrigens: Seit Oktober 2019 ist der besagte Hans-Georg Maaßen Of counsel in der Kanzlei Höcker; Ralf Höcker war bis zu seinem vollständigen Rückzug aus der Politik Mitglied und Pressesprecher der Werteunion.

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