[Eine Polemik]Liebe Sylvia Pantel, wir sind uns vermutlich nie begegnet, obwohl Sie wie ich ihr Abitur am Leibniz-Gymnasium gemacht haben. Auch der notorische Andre Zalbertus (Ex-Center.TV) war auf dieser wunderbaren Schule. Allerdings waren sie kürzlich beide nicht beim tollen Ehemaligen-Treffen auf dem Schulhof dabei. Eher untypisch für eine Leibniz-Schülerin sind Sie stramm römisch-katholisch und haben dementsprechend fünf Kinder. Nachdem Sie in der CDU lange eher konservative Positionen vertreten haben, sind Sie in den vergangenen Jahren ganz nach rechtsaußen abgedriftet.
Zum Beispiel zählen Sie als führendes Mitglieder der Partnerorganisation Berliner Kreis in der Union zu den immer wieder in den Medien erwähnte Unterstützern der Werteunion, einer kleinen radikalen Gruppe, die methodisch AfD-Positionen in die CDU trägt … und von den Medien wichtiger genommen wird als sie in Wahrheit ist. Die Springer-Welt entblödete sich vor Kurzem nicht zu titeln, Annegret Kramp-Karrenbauer „käme an der Werteunion nicht vorbei“. Dabei stellt diese Vereinigung nicht mehr dar als die Resterampe der Rechtskonservativen, die sich nicht getraut haben, zur AfD überzutreten. Klar, hat man mal ein Bundestagsmandat, möchte man dies nicht in der Schmuddelecke der Fraktionslosen verbringen oder gar verlieren; Pfründe sind nun mal Pfründe.
Der erwähnte Andre Zalbertus hat nicht nur seit Längerem einen Narren an Ihnen gefressen, sondern eine Gattin, die ebenfalls in der CDU ist und ebenfalls erzkonservative Meinungen vertritt. Da der Herr Z. sich langweilt, gründet er unermüdlich Social-Media-Dinger, lässt sich von der VR China als Propagandist einschnappen und betreibt eine Facebook-Seite namens Zalbertus.TV, auf der er seine kleine, treue Gemeinde mit dem belästigt, was er unter positiven Nachrichten versteht. Außerdem ist er, liebe Frau Pantel, Ihr Leib-und-Magen-Videograph.
Das ist alles so schon einigermaßen unappetitlich, und würde eine andere Partei endlich mal eine*n anständige*n Gegenkandidat*in aufstellen wer weiß, ob Sie bei der nächsten Bundestagswahl überhaupt wiedergewählt würden. Immerhin schaffen Sie es, auf Fotos und in den Zalbertus-Videos optisch recht freundlich rüberzukommen – man muss halt nur ausblenden, was Sie so von sich geben. Nicht selten beziehen Sie ausländerfeindliche bis rassistische Positionen, und wenn man sie dafür kritisiert, geben sie gebetsmühlenartig an, dieses Land stünde ja nun mal auf christlichen Füßen – was sich angesichts der schwindenden Menge an Kirchenmitglieder wie das Pfeifen im Wald anhört.
Und nun haben Sie die Chuzpe Hans-Georg Maaßen als Gast zu Ihrer Frauenunion einzuladen. Ja, genau, das ist der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes, den keiner mehr ernstnimmt, obwohl er rassistische Kackscheiße twittert als gäb’s kein Morgen. Obwohl der Mann sich bemüht, den notorischen Sarrazin rechts zu überholen, halten Sie ihn anscheinend für einen prima Diskussionsgast. Man muss einigen anderen Damen der Frauenunion dafür danken, dass sie mit dieser Einladung ganz und gar nicht einverstanden sind.Na ja, immerhin waren Sie ja auch verrückt genug, diesen irrlichternden Maaßen in diese Werteunion zu locken. Lassen Sie sich gesagt sein: Wer Hans-Georg Maaßen in eine Vereinigung oder zu einer Veranstaltung einlädt, hat die Kontrolle über sein politisches Leben verloren.
[Hinweis: In der ersten Fassung dieses Beitrags gaben wir fälschlicherweise an, MdB Pantel sei Gründungsmitglied der sogenannten „Werteunion“. Das ist sie nicht. Laut Wikipedia zählt sie als führendes Mitglieder der Partnerorganisation Berliner Kreis in der Union zu den immer wieder in dem Medien erwähnten Unterstützern der Werteunion. Frau Pantel hat uns per anwaltlicher Abmahnung auf diesen Irrtum aufmerksam machen lassen, in dem die falsche Information als Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Frau Pantel mit einem Gegenstandswert von 30.000 Euro bezeichnet wird. Wir halten fest: Über jemanden fälschlicherweise zu sagen, er oder sie sei „Gründungsmitglied der Werteunion“ stellt also die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts dar. Der Gegenstandswert wurde auf den genannten Werte beziffert, um so anwaltliche Kosten in Höhe von mehr als 1.500 Euro zu rechtfertigen.]