Die Schar der Menschen, die davon träumen, auf dem Wasser zu wohnen, ist nicht klein. Für die meisten von ihnen ist solch ein schwimmendes Haus oder Hausboot ein lang gehegter Lebenstraum. Gerade die Vorstellung, mitten in einer Großstadt auf dem Fluss zu leben, löst bei nicht wenigen Leuten romantische Gefühle aus – auch hier bei uns am Rhein zwischen Duisburg und Köln. Die schlechte Nachricht: ein Floating Home als Erstwohnsitz ist schlicht nicht erlaubt, und die Liegeplätze für Wohn- und Hausboote sind in unserer Region sehr, sehr rar gesät.
Überhaupt ist Hamburg die einzige deutsche Großstadt, deren Verwaltung sich intensiv mit dem Thema befasst und an Pilotprojekten arbeitet. Hier gibt es bereits offizielle Liegeplätze für Pontonhäuser, die regulär am Strom- und Wassernetz sowie der Kanalisation angeschlossen sind, eine richtige Adresse haben und über Briefkästen verfügen. Voraussetzung für das feste Anlegen eines Floating House ist zudem – die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde -, dass die Fläche auf dem Wasser im jeweiligen Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen ist. In einigen Regionen, auch am Niederrhein, gilt ein Bestandsschutz für Besitzer von Wohnboote, die schon 50 Jahre oder länger als Erstwohnsitz genutzt werden.
Ohnehin muss zwischen zwei Formen des Wohnens auf dem Wasser unterschieden werden. Auch wenn die Begriffe nicht trennscharf verwendet werden, gelten Hausboote als Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, während unter Wohnschiffen (Floating Homes, Floating Houses o.ä.) Häuser verstanden werden, die auf einem Ponton aufgebaut sind und nicht selbst fahren können. Um ein Hausboot bewegen zu dürfen, ist ein Sportbootführerschein entsprechend der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) obligatorisch – dementsprechend kann ein Hausboot mit eigenem Antrieb maximal 24 Meter lang sein.
Wie gesagt: Am Niederrhein zwischen Köln und Duisburg existieren (Stand: Oktober 2020) praktisch keine legalen Liegeplätze für Wohnschiffe, zumal die rein praktischen Bedingungen für solche Plätze an einer Bundeswasserstraße durchweg schwierig sind. Eine Ausnahme bilden die Handelshäfen und die Marinas. Die hiesigen Sportboothäfen (siehe unsere Artikelserie zum Thema) bieten aktuell keine Plätze für Pontonhäuser an, sind aber für Hausbootfahrer grundsätzlich offen. Allerdings betonen die Hafenmeister durch die Bank, dass sie an Dauermietern mit selbstfahrenden Hausbooten nicht interessiert sind.
Fazit: Wer vom Leben auf dem Rhein in einem Hausboot oder Wohnschiff träumt, hat in unserer Region ganz schlechte Karten. Selbst wer ein nach Gewohnheitsrecht geduldetes Schiff fände, könnte sich den Traum abschminken, denn bei Besitzerwechseln erlischt die Sondergenehmigung automatisch und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wieder erteilt.
[Bildnachweis – Liegefeld Hamburg: Tarrakaner via Wikimedia unter der Lizenz CC BY-SA 4.0; Wohnschiffe Landwehrkanal: Sir James via Wikimedia unter der Lizenz CC BY-SA 2.0 DE;]