Wann immer wir von unserem wunderschönen Rhein sprechen, nennen wir ihn einen Strom oder eine Wasserstraße, eine Bundeswasserstraße sogar. Tatsächlich hängt die offizielle Bezeichnung gar nicht immer und in erster Linie von der Länge oder Breite eines fließenden Gewässers ab. Am einfachsten ist es bei Kanälen, den bei denen handelt es sich um künstliche, vom Menschen gemachte Wasserstraßen – zumindest dann, wenn sie schiffbar sind und zwei Flüsse oder Ströme miteinander verbinden. Denn die Frage, ob ein Gewässer von Booten und Schiffen befahrbar ist, bildet eines der Kriterien, anhand derer man die verschiedenen Typen voneinander unterscheiden kann.
Ausgangspunkt ist der Sprachgebrauch der Hydrologie, also der Wissenschaft vom Wasser in seinen verschiedenen Erscheinungsformen auf der Erde. Die nennt kleine Fließgewässer Bäche, wobei die Abgrenzung zu dem, was Flüsse genannt wird, ein wenig schwierig ist. Je nachdem, um welchen Aspekt es geht, wird die Frage der Schiffbarkeit herangezogen oder eines der messbaren Merkmale. Liegt der sogenannte „Abfluss“ bei weniger als 20 m³/s oder beträgt die maximale Breite weniger als 5 Meter, spricht man allgemein von einem Bach. Die Länge spielt keine Rolle, zumal es Bäche mit wenigen Hundert Metern Länge gibt und solche, die sich über etliche Kilometer durchs Land ziehen.
Was ein Fluss ist, wird dagegen am häufigsten über den Status und die Funktion definiert. Danach handelt es sich um mittleres Fließgewässer, das Wasser aus Bächen aufnimmt und so ein Flusssystem bildet. Kleinere Flüsse von unter 10 Metern Breite nennt man in der Regel Nebenflüsse, weil sie das Wasser zu einem größeren Fluss (mehr als 10 Meter Breite) bringen. Andererseits werden auch größere Flüsse als Nebenflüsse bezeichnet, wenn sie in einen Strom münden. Was einen Fluss außerdem von einem Bach unterscheidet ist, dass er ein eindeutiges Ufer hat und in aller Regel schiffbar ist.
Der Rhein ist ein Strom – wie Donau, Elbe und Weser. Denn alle diese großen Flüsse münden im Meer. Und genau das ist das Kriterium für die Bezeichnung „Strom„. Tatsächlich gibt es dafür sogar eine Norm, nämlich DIN 4049. Danach sind aber alle Mündungsgewässer Ströme, die eher kleine Ems also auch. Aus hydrologischer Sicht ist die Ems allerdings kein Strom, denn sie erfüllt die Kriterien (Länge von mindestens 500 km und ein Einzugsgebiet von mindestens 100.000 km²) nicht.Als Wasserstraßen bezeichnet man grundsätzlich alle Kanäle, Flüsse und Ströme, die zumindest in einem Teil ihres Verlaufs schiffbar sind. Den Titel Bundeswasserstraße tragen Fließgewässer entsprechend der Zuordnung, die im deutschen Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) beschrieben ist. Die Liste der Gewässer in Deutschland, die dazu zählen, findet sich im Anhang zum Gesetz. Zurzeit sind doch 64 Kanäle, Flüsse und Ströme aufgeführt – natürlich zählt auch unser Vater Rhein dazu.
[Bildnachweis – Titelbild: eigenes Foto; Gewässerdiagramm: Public Domain via Wikimedia; Ems-System: Ulamm via Wikimedia unter der Lizenz CC BY-SA 4.0]