Info · Der Chefredakteur dieses Online-Magazins ist bekanntlich täglich mit zwei Windhunden in der Stadt unterwegs und begegnet so natürlich vielen anderen Hundehalter:innen. Im Laufe der Corona-Pandemie sind viele Menschen hinzugekommen, die zum ersten Mal einen Hund halten. Bei vielen herrscht Unsicherheit darüber, ob, wann und wo die vierbeinigen Fellträger unangeleint laufen und spielen dürfen. Die Stadt Düsseldorf hat vor einigen Monaten das aktualisierte Faltblatt „Raus in die Natur – Mit dem Hund in Düsseldorf“ (PDF-Link) herausgegeben. Die wichtigsten Infos wollen wir im Folgenden kurz vorstellen. [Lesezeit ca. 3 min]

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Die wichtigste und gute Nachricht: In allen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) festgelegten Gegenden darf Wald leinenlos herumtollen. Auf der offiziellen Maps-Website der Stadt Düsseldorf kann man sich diese Gebiete anzeigen lassen. Dort sind auch die Naturschutzgebiete (NSG) gekennzeichnet, in denen Hunde jederzeit an der Leine zu führen sind.

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in Düsseldorf (maps.duesseldorf.de)

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in Düsseldorf (maps.duesseldorf.de)

Zu diesen hundefreundlichen Landschaftsschutzgebieten zählen unter anderem ALLE rechts- und linksrheinischen Rheinwiesen, was die altbekannte Aussagen unterstützt „Unterhalb der Deiche gibt es keinen Leinenzwang“. Ausgenommen sind ausdrücklich Rheinwiesen, die gleichzeitig Parks oder Grünanlagen sind – vor allem der Rheinpark Golzheim. Denn in ALLEN Düsseldorfer Parks und Grünanlagen müssen Hunde jederzeit an der Leine geführt werden. Unterbrochen werden die Landschaftsschutzgebiete entlang des Rheins durch das Naturschutzgebiet Himmelgeister Rheinbogen. In der Urdenbacher Kämpe ist die Situation ein bisschen komplizierter, weil die zum größten Teil Naturschutzgebiet ist – bis auf einen schmalen Streifen am Ufer ungefähr zwischen der Mündung des Altrheins beim Alten Fischerhaus und der Grenze zu Monheim.

Das Faltblatt des Gartenamts zum Thema "Hundeleine"

Das Faltblatt des Gartenamts zum Thema „Hundeleine“

Auch im Eller Forst und rund um den Unterbacher See wird es ein wenig unübersichtlich, denn der südöstlich Teil dieses Waldes ist Naturschutzgebiet; dies wird an allen Wegen durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht. Rund um den Elbsee findet sich ebenfalls ein Naturschutzgebiet.

Entgegen landläufiger Meinungen dürfen Hunde sich in ALLEN Düsseldorfer Wäldern unangeleint bewegen. Dabei müssen sie auf den offiziellen Wegen bleiben. Außerdem gilt, dass Hundehalter:innen ihre Vierbeiner nur ableinen dürfen, wenn diese gehorchen, also auch bei einsetzendem Jagdtrieb abrufbar sind. Übrigens: Hunde von Rassen, die im Landeshundegesetz als „gefährliche
Hunde“ oder als „Hunde bestimmter Rassen“ eingestuft wurden, müssen grundsätzlich angeleint werden.

Der Leinenzwang in Grünanlagen gilt natürlich nicht in den insgesamt 30 Hundeausläufen der Stadt. Die sind jeweils mit einem Zaun umgeben, den große, sportliche und sprungfähige Hunde allerdings oft problemlos überwinden können – woran sie durch ihre Halter:innen gehindert werden müssen. Allerdings eignen sich nicht alle Hundeausläufe jederzeit als Trainingsgelände für Junghunde; oft finden sich so viele Fellträger im Auslauf, dass selbst der willigsten Welpe das Spiel verlockender erscheint. Grundsätzlich empfiehlt es sich entweder die Angebote der Hundesportvereine (zum Beispiel des HSV Golzheim, der dieses Jahr seinen 100. Geburtstag feiert) zu nutzen oder mit anerkannten Hundetrainer:innen in deren Stamrevier zu trainieren – oder natürlich im heimischen Garten.

Eine Selbstverständlichkeit zum Schluss. Jenseits aller LSGs und Hundeausläufe sowie Wälder gilt auch in Düsseldorf außerhalb von Privatgrundstücken die uneingeschränkte Leinenpflicht. Für Hunde, die erfolgreich die Begleithundprüfung (BHP) abgelegt und/oder sich einer amtsärztlichen Verhaltensprüfung unterzogen haben und mindestens zwei Jahre alt sind, kann beim Veterinäramt eine Leinenbefreiuung beantragt werden. Bei frischgebackenen Hundehalter:innen auch oft unbekannt: Nicht nur bei „gefährlichen Hunden“ ist ein Sachkundenachweis zu erbringen, das gilt auch für „große Hunde“ nach dem Landeshundegesetz, also Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Der Nachweis kann bei vielen sachverständigen Tierärzten abgelegt werden und wird durch eine Karte belegt, die man dann mit Hund immer bei sich führen muss.

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