Wer offenen Auges am Rhein entlang spaziert und auf die rotweißen und blauweißen Schifffahrtszeichen achtet, dem werden sicher schon die Tafeln am Ufer aufgefallen sein, die mit der Abkürzung UKW und Zahlen beschriftet sind. Tatsächlich handelt es sich um Hinweise bzw. Anweisungen in Bezug auf den sogenannten Binnenschifffahrtsfunk auf die Kanäle der Ultrakurzwelle, die für den Sprechfunk auf Binnengewässern vorgesehen sind.

Kleines UKW-Gerät für den Binnenschifffahrtsfunk

Kleines UKW-Gerät für den Binnenschifffahrtsfunk

Der UKW-Sprechfunk ist auch im Zeitalter von E-Mail und WhatsApp auf Smartphones immer noch das wichtigste Kommunikationsmitteln zwischen Schiffen auf dem Rhein sowie zwischen den regulierenden Stellen des WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) und Schiffen. Das gilt natürlich auch für die anderen Bundeswasserstraßen, vor allem die Donau und die wichtigen Binnenkanäle. Übrigens: Dieselben Zeichen wie mit UKW finden sich auch mit der Beschriftung VHF, allerdings nicht am Rhein soweit er durch die Bundesrepublik fließt. VHF steht für Very High Frequency und ist das internationale Synonym für UKW (= Ultrakurzwelle).

Info-Tafel Binnenschifffahrtsfunk (Quelle: weltbild.ch)

Info-Tafel Binnenschifffahrtsfunk (Quelle: weltbild.ch)

Wer den Funk benutzen will oder soll, braucht ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), und jedes Schiff muss das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk in gedruckter Form oder als PDF-Datei auf einem Datenträger an Bord haben. Das besteht aus einem allgemeinen, einem Regionalteil BRD sowie einem Teil speziell für die Schifffahrt auf dem Main und der Donau sowie dem Main-Donau-Kanal, wo besondere Regeln gelten.

Gebotszeichen, bestimmte Kanäle zu benutzen

Gebotszeichen, bestimmte Kanäle zu benutzen

Der UKW-Sprechfunk dient zunächst der Kommunikation von Schiff zu Schiff – und das schon ziemlich lange, denn bereits in den Vierzigerjahren waren die Rheinschiffe der großen Reedereien mit dieser Technik ausgestattet. Ein Teil des Binnenschifffahrtsfunks ist der Nautische Informationsdienst (NIF), über den die Sprachkommunikation zwischen Schiffen und den jeweils zuständigen Behörden läuft. Der NIF dient auch dazu, Notrufe und Warnungen abzusetzen, wobei streng geregelt ist, wer was wann und wie über die NIF-Kanäle melden darf. Die blauweißen Tafeln geben an, welcher UKW-Kanal jeweils für den NIF reserviert ist. Durch die rotweißen Schifffahrtszeichen wird dagegen verpflichtend angezeigt, welche Kanäle die Schiffer für die Kommunikation zwischen Schiff und Schiff zu verwenden haben. Bisweilen gelten gleichzeitig zwei Kanäle (z.B. 18 und 25), wobei einer für Berg- und der andere für Talfahrer gilt.

Zugelassen sind im Übrigen nur Funkgeräte, die eine ATIS-Kennung senden. Die besteht aus dem Ländercode und dem festgelegten Rufzeichen des Senders. Die Kennung wird – auf aktuellen Geräten im Klartext – auf dem Display der Empfänger angezeigt, sodass jederzeit bekannt ist, wer gerade spricht. Beim internen Sprechfunk an Bord wird die Sendeleitung automatisch reduziert, damit nicht alle Empfänger in der Nähe zuhören müssen. Übrigens: Auf Sportbooten sind nur Handfunkgeräte zugelassen, die auf den Kanälen 15 und 17 für den Sprechfunkverkehr an Bord senden.

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