Nehmen wir einmal den Unterbacher See im Süden Düsseldorfs. Der gehört zu gleichen Teilen den Gemeinden Düsseldorf, Erkrath und Hilden. Aber der Rhein? Gehört das Stück, das über das Gebiet der Stadt Köln verläuft, der Domstadt? Nein, denn der große Strom ist auf der gesamten Länge innerhalb Deutschlands eine Bundeswasserstraße. Genauer gesagt: eine Binnenwasserstraße. Genau wie 59 andere schiffbare Gewässer. Diese Flüsse und Kanäle „gehören“ der Bundesrepublik und werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet.
Für diese Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) zugeordnet ist, sind insgesamt über 11.000 Mitarbeiter tätig, die per Gesetz dafür sorgen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf diesen Wasserstraßen gewährleistet ist. Neben den Binnenwasserstraßen ist das Amt auch für die Seewasserstraßen zuständig, also die Teile von Ost- und Nordsee innerhalb des bundesdeutschen Hoheitsgebiets. Die WSV gilt dabei als Strompolizei- und als Bauaufsichtsbehörde und sorgt wir dafür, dass sich die Wasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand befinden und die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Im Rahmen der polizeilichen Aufgaben ist die WSV dafür verantwortlich, dass weder durch den Schiffsverkehr noch durch sonstige Nutzungen auf der Wasserstraße Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen. Im Bereich der Bauaufsicht ist die Behörde für den Unterhalt, den Betrieb sowie den Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen samt aller Anlagen zuständig, einschließlich der entsprechenden Genehmigungsverfahren. Außerdem betreibt die WSV 315 Schleusenanlagen, über 300 Wehre, zwei Schiffshebewerke, 1.300 Straßen- und Bahnbrücken sowie zwei Talsperren. Ebenfalls Aufgabe der Behörde ist das Kennzeichnen der Wasserstraßen mit rund 1.600 festen Schifffahrtszeichen (z.B. Leuchttürme und Baken) und etwa 4.000 schwimmenden Schifffahrtszeichen (sog. Tonnen); hinzu kommen etwa 10.000 sonstige Schifffahrtszeichen (z.B. Pricken/Tafelzeichen).Um den Rhein im Sinne dieser Aufgaben zu pflegen, wird der Fluss ständig von Abteilungen der WSV vermessen. Die dabei gewonnenen Informationen werden – genau wie die jeweiligen Pegelstände – öffentlich zur Verfügung gestellt, sodass die Schiffsführer sie jederzeit nutzen können. Ergeben sich bei den Messungen, insbesondere der Fahrrinne, Probleme, leitet die WSV entsprechende Baumaßnahmen ein. Aber, es werden eine ganze Reihe anderer gewässerkundlicher Daten erhoben und bereitgestellt:
- Wasserstände (analog und online-digitale Pegel, WDFÜ)
- Wasserspiegellage längs und quer
- Abfluss, Durchfluss, Strömungs- und Durchflussgeschwindigkeit
- Uferlinie bei mittlerem Tidehochwasser/Tideniedrigwasser (HHTHW)/MTNW), bei normalem und bei extremem Abfluss an Flüssen
- Entnahme und Zugabe von Wasser an Kanälen und staugeregelten Flüssen
- Querstromgeschwindigkeiten an Kraftwerksein- und -ausläufen
- Dauerstrommessungen
- Wassertemperatur, Schwebstoffe und Trübungen
- Vereisung und Wasserstau
Die universelle Quelle für alle Informationen rund um die Bundeswasserstraßen im Internet heißt ELWIS (ELektronisches Wasserstraßen-Informationssystem) und bietet Daten und Fakten sowohl für die Güter-, als auch für die Personen- und die Sportschifffahrt. Wann immer man also etwas über die Bundeswasserstraße Rhein oder über die rechtlichen Bedingungen wissen möchte, kann man ELWIS aufrufen und sich dort informieren.