Die rasant wachsende Zahl der Lastenfahrräder in den Städten bringt auch Probleme mit sich – Düsseldorf wurde für einen Modellversuch ausgewählt.

Nicht zuletzt die Fördergelder haben dazu geführt, dass immer mehr wohlhabende und besserverdienende Urbanfamilien sich neben dem SUV als Familienkutsche und dem kleinen Stadtflitzer für Mutti auch noch ein Lastenfahrrad angeschafft haben. Bevorzugt ein Modell mit Elektroantrieb. Und weil sich gerade junge Eltern aus dem Hipstermillieu so daran gewöhnt haben, mit ihren hippen Velos auf den Bürgersteigen herumzukariolen, nutzen sie die Fußgängern vorbehaltenen Flächen leider auch für ihren Lastenradverkehr. Das bringt zunehmend Probleme mit sich. Nun wurde Düsseldorf neben Gütersloh, Tübingen, Erfurt und Kaiserslautern vom Bundesverkehrsministerium als Stadt für einen Modellversuch ausgewählt. Der umfasst neben der Kennzeichenpflicht für Lastenfahrräder auch eine entsprechende Fahrerlaubnis. Außerdem wurde mehrere Verkehrsregeln geändert. [Lesezeit ca. < 1 min]

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Einschneidend sind zunächst die besonderen Verkehrsregeln, die im Modellversuch für Lastenräder gelten. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen zweispurigen Fahrzeugen (Dreirad) sowie Rädern mit mehr als 1,90 Metern Länge über alles und allen anderen einspurigen Fahrrädern. Letztere gelten selbst dann nicht als Lastenräder im Sinne der Vorschrift, wenn sie mit Vorrichtungen für den Transport von Gegenständen und Kindern ausgestattet sind. Nur erstere gelten als Lastenfahrräder (kurz: Lastenräder).

Dieses provisorische Zeichen wird Zug um Zug durch das neue Lastenradzeichen ersetzt (Foto: TD)

Dieses provisorische Zeichen wird Zug um Zug durch das neue Lastenradzeichen ersetzt (Foto: TD)

Für die gilt in Zukunft die Pflicht, ausschließlich die Fahrbahn zu nutzen – dies im selben Umfang und unter Einhaltung derselben Verkehrsregeln, die auch für Kraftfahrzeuge gelten. Im Klartext: Lastenräder dürfen sogenannte Radwege oder Fahrradspuren nicht mehr benutzen. So soll das Risiko von Unfällen mit Beteiligung von Radlern und Lastenradfahrern sowie Fußgängern minimiert werden; die hatten sich gerade in größeren Städten in den vergangenen Monaten gehäuft. Außerdem gelten für das Parken von Lastenrädern nun dieselben Bedingungen wie für Pkw.

Aber es gibt Ausnahmen. So werden in Düsseldorf weitere 42 durch Schilder gekennzeichnete Parkzonen für Lastenrädern eingerichtet, die dann ausschließlich Fahrzeugen dieses Typs vorbehalten sind. Entsprechende Plätze wie der an der Remscheider Straße am Fürstenplatz werden sich dann nicht nur in den bei Besserverdienern beliebten Vierteln, sondern eben auch in Eller oder Reisholz finden.

Mit dem Zeichen 237-1 werden in Zukunft Lastenradwege gekennzeichnet (Abb. via Wikimedia)

Mit dem Zeichen 237-1 werden in Zukunft Lastenradwege gekennzeichnet (Abb. via Wikimedia)

Die größte Neuerung aber ist die Einführung eines neuen Verkehrszeichens. Das Schild 237-1 (siehe Abbildung) weist nun auf sogenannte „Lastenradwege“ hin. In der Vorschrift heißt es: „eine Anlage für den Lastenradverkehr, die durch Markierung, bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen wird. Zu den Lastenradverkehrsanlagen gehören demnach benutzungspflichtige Lastenradwege für Lastenradfahrer mit den StVO-Zeichen 237-1“. Das bedeutet, dass man als Führer eines Lastenrades immer dann den Lastenradweg (bzw. die Lastenradspur) benutzen MUSS, wenn diese vorhanden und mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet wurde.

Für einen Probezeitraum von 18 Monaten, beginnend mit dem 1. April 2022 müssen außerdem alle Personen, die – wie es im Text der Vorschrift heißt – „leichte zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, die per Personenkraft oder elektrischen Motoren angetrieben werden“ führen, über eine Fahrerlaubnis der neu geschaffenen Klasse AL verfügen. Ausgenommen davon sind im Wege des Bestandsschutzes diejenigen, die einen Führerschein der Klassen B oder A vor dem 1. Januar 2016 erworben haben sowie Inhaber:innen der Fahrerlaubnis AM, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Noch ohne Klasse AL - aktuelles Führerscheindokument (Abb. (c) ADAC)

Noch ohne Klasse AL – aktuelles Führerscheindokument (Abb. (c) ADAC)

Zum Erwerb der Fahrerlaubnis AL reicht das Bestehen einer kurzen theoretischen Prüfung (Multiple-Choice-Fragebogen) sowie eine praktische Fahrprüfung von mindestens 30 Minuten Dauer aus. Abgenommen werden die Prüfungen vom jeweils zuständigen TÜV oder der DEKRA. In Düsseldorf bieten bereits mehrere Fahrschulen entsprechende Seminare samt Lastenradfahrstunden an. Geplant ist, dass auch ausgewählte Fahrradhändler die Schulung ihrer Kunden durchführen und die Prüfungen mobil am Standort des Händlers abgenommen werden.

Die Regeln für die ab dem 1. April 2022 obligatorischen Kennzeichen für Lastenfahrrädern sind denen der Kennzeichen (sogenannte „Versicherungskennzeichen“) für Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gleichgestellt. Die Anbieter von Kfz-Versicherungen sind auf den Modellversuch in den angegebenen fünf Städten vorbereitet.

2 Kommentare

  1. Puh nach dem Blick auf den Kalender würde ich sagen, die rote Nasen ansteckplicht wurde in dem Artikel vergessen.