Wir wissen ja: Der Rhein ist die wichtigste Wasserstraße in Deutschland. Der Bundesverband deutsche Binnenschifffahrt (BDB) gibt an, dass im Mittel rund 230 Millionen Tonnen Güter auf den Flüssen und Kanälen des Landes transportiert werden, 80 Prozent auf dem Rhein. Auf dem besonders verkehrsreichen Abschnitt in unserer Region fahren pro Jahr 200.000 Schiffe. Klar, dass der Verkehr auf einer derart stark frequentierten Magistrale bis ins Detail geregelt werden muss. Dabei geht es nicht nur darum, Havarien und Unfälle zu vermeiden, sondern den Strom sauber und frei von Hindernissen zu halten.

Offizielle Schiffsflagge der ZKR mit den 5 Sternen für die 5 Anrainerstaaten

Offizielle Schiffsflagge der ZKR mit den 5 Sternen für die 5 Anrainerstaaten

Mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) gibt es bereits seit 1815 eine internationale Institution, die sich um alle Belange, Fragen und auch Beschwerden rund um die Binnenschifffahrt auf diesem bedeutenden europäischen Strom kümmert. Ihre Gründung beruht auf der Schlussakte des Wiener Kongresses, der das Europa in der Zeit nach Napoleon regelte. Ursprünglich ging vor allem darum, Schiffe welcher Nationen wo fahren durften sowie um Hafen- und Zollrechte. Inzwischen ist es Aufgabe der ZKR, die Freiheit des Rheins als Wasserstraße, die Sicherheit des Rheinverkehrs sowie die wirtschaftliche Förderung des Schiffsverkehrs auf dem Rhein sicherzustellen. Und: Diese Zentralkommission war die allererste internationale Organisation überhaupt und ist damit die älteste ihrer Art.

Abbildung aus dem Anhang der RheinSchPV

Abbildung aus dem Anhang der RheinSchPV

Im Rahmen ihrer übergeordneten Aufgabe sorgt die ZKR für übernationale Verordnungen für die Rheinschifffahrt, also „Gesetze“, die in allen Anrainerstaaten gleichermaßen gelten. Deshalb fußt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) auf dem, was die ZKR vorgibt. Die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Online-Portal ELWIS veröffentlichte Fassung umfasst aktuell (Stand: 2014) 15 Paragrafen und eine Reihe Anhänge auf insgesamt sage-und-schreibe 340 Seiten. Da die ZKR dreisprachig arbeitet, liegen alle Bestimmungen jeweils in Französisch, Niederländisch und Deutsch vor.

Seitdem es die ersten Formen der RheinSchPV gibt – ein Prozess, der 1868 begann -, übernehmen die fünf Anrainerstaaten (Schweiz, Frankreich, Deutschland, Belgien und die Niederlande) die dort niedergeschriebenen Verordnungen in nationales Recht. Das bedeutet: Auf dem schiffbaren Teil des Rhein gelten überall dieselben Regeln, deren Einhaltung von den jeweils zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert wird.

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